Führerschein mit 17
Seit dem 01.01.2008 gibt es den Führerschein mit 17 auch in Baden-Württemberg. Dabei können bereits Personen ab 17 Jahren mit der Zustimmung der Erziehungsberechtigten einen Führerschein erlangen. Dieser ist jedoch nur im Beisein einer eingetragenen Begleitperson gültig. Das Mindestalter hierfür beträgt 16,5 Jahre. Die theoretische Prüfung darf max. 3 Monate, die praktische Prüfung max, 1 Monat vor dem 17 Geburtstag abgelegt werden. Entsprechenden Begleitpersonen dürfen während der ersten und den letzten Fahrstunden sehr gerne mitfahren.
Die nötigen Voraussetzung wie Sehtest, Passbilder und Erst-Hilfe-Kurs organisieren wir gerne für Sie!
Bei uns erhält jeder Schüler nach erfolgreicher Ausbildung einen Gutschein über ein ganztägiges Fahrsicherheitstraining nach DVR-Richtlinien!
Ansonsten gelten die Ausbildungsdetails des herkömlichen Führerschein Klasse B.
Kontaktieren Sie uns!
Telefon: 0731/ 93572-0
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