Leichtkraftrad / Klasse A1
Mit dem Führerschein der Klasse A1 ist es erlaubt, Leichtkrafträder (Motorräder mit max. 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 KW Motorleistung) zu fahren. Das Mindestalter hierfür beträgt 16 Jahre, jedoch dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Leichtkrafträder bis 80 km/h gefahren werden.
Die nötigen Voraussetzung wie Sehtest, Passbilder und Erst-Hilfe-Kurs organisieren wir gerne für Sie!
Bei uns erhält jeder Schüler nach erfolgreicher Ausbildung einen Gutschein über ein ganztägiges Fahrsicherheitstraining nach DVR-Richtlinien!
Ausbildungsdauer
Theoretische Ausbildung:
Grundunterricht: 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden
Praktische Ausbildung:
Grundfahrstunden
5 Überlandfahrstunden
4 Autobahnfahrstunden
3 Dunkelheitsfahrstunden
Kontaktieren Sie uns!
Telefon: 0731/ 93572-0
Telefax: 0731 / 93572-20
E-Mail: info@fahrschule-bayer.de

